Deutschland

Pass und ID-Karte für Minderjährige

Folgende Informationen gelten nur für Minderjährige (unter 18 Jahren), die bereits eine schwedische Personennummer oder Zuordnungsnummer (Samordningsnummer) erhalten haben.

Gegenwärtig ist die Nachfrage nach freien Terminen für die Beantragung von Pässen und nationalen ID-Karten sehr hoch. Wenn Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um Stornierung, damit der Termin wieder freigegeben werden kann. Bitte denken Sie daran
- das Formular bereits fertig ausgefüllt zum Termin mitzubringen
- eine Antragstellung nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich ist

Für Minderjährige, die noch keine Personen-/Zuordnungsnummer besitzen, lesen Sie "Samordningsnummer (Zuordnungsnummer)": Samordningsnummer (Zuordnungsnummer)

Pässe und schwedische ID-Karten können bei der Polizei in Schweden, der Schwedischen Botschaft in Berlin und jeder anderen Schwedischen Botschaft, die Passbehörde ist, beantragt werden. Die Antragsgebühr bei der Polizei ist dabei deutlich geringer als bei einer Botschaft, weitere Informationen dazu finden Sie unten.

Folgende Dokumente müssen zur Beantragung eines Passes/einer ID-Karte für Minderjährige mitgebracht werden:

  1. Das Antragsformular zur Prüfung der schwedischen Staatsbürgerschaft ist erforderlich für alle, die einen Pass oder eine ID-Karte im Ausland beantragen. Es sollte fertig ausgefüllt zum Termin mitgebracht werden: Angaben zur Prüfung der schwedischen Staatsbürgerschaft

  2. Das Formular der Einverständniserklärung soll fertig ausgefüllt zum Termin mitgebracht werden. Es muss datiert, von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben und von zwei unabhängigen Personen (nicht verwandt) beglaubigt sein. Wenn beide Erziehungsberechtigten bei der Beantragung anwesend sind, kann die Beglaubigung in der Botschaft erfolgen. Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzen, muss das Sorgerechtsurteil oder eine sogenannte Negativbescheinigung vom Jugendamt vorgelegt werden. Ist das Kind in Schweden wohnhaft, genügt die Personenstandsurkunde (personbevis), aus der die Erziehungsberechtigung hervorgeht: Vårdnadshavares medgivande / Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen

  3. Bei Kindern, die mit einer Zuordnungsnummer (samordningsnummer) registriert sind, ist eine Geburtsurkunde im Original erforderlich, da die Zuordnungsnummer möglicherweise erneuert werden muss, wenn diese für ruhend erklärt wurde. Für weitere Informationen zur Zuordnungsnummer und zum Status einzelner Zuordnungsnummern verweist die Botschaft an Skatteverket. Beachten Sie bitte, dass sich die Bearbeitungszeit bei ruhender Zuordnungsnummer (bevor der neue Reisepass ausgestellt werden kann) um mehrere Wochen verlängert. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitungszeit.

  4. Der gültige Pass oder die gültige ID-Karte beider Erziehungsberechtigter im Original.

  5. Eine Antragsstellung bei der Schwedischen Botschaft ist nur nach vorheriger elektronischer Terminvereinbarung montags, mittwochs oder freitags 09.00-12.00 Uhr sowie montags von 13.30-15.45 Uhr möglich. Eine Buchungsbestätigung wird vom schwedischen Migrationsamt (Migrationsverket) per E-Mail gesandt. Online-Buchungssystem

Das Kind muss zusammen mit mindestens einem Erziehungsberechtigten bei der Beantragung anwesend sein, da es in einem speziellen Fotoautomaten fotografiert wird und – bei Kindern über sechs Jahren – Fingerabdrücke genommen werden müssen.

Gebühr
Die Antragsgebühren für einen Reisepass oder Personalausweis finden Sie auf der Gebührenseite der Botschaft.

Wenn Sie den Reisepass oder Personalausweis bei einem Konsulat in Deutschland abholen möchten, fällt eine zusätzliche Portogebühr an, die zum Zeitpunkt der Beantragung zu bezahlen ist. In diesem Fall fällt auch für die Abholung des Ausweisdokuments eine Gebühr an, die zum Zeitpunkt der Abholung in bar an das Konsulat gezahlt werden muss.

Beantragung bei einer Passstelle der Polizei in Schweden
Wer nicht auf die Ausfertigung des beantragten Dokuments in Schweden warten kann, kann seinen Pass oder seine ID-Karte an die Schwedische Botschaft in Berlin schicken lassen, die das Dokument auf Wunsch an eines der zwölf Honorarkonsulate in Deutschland weiterleitet. Bitten Sie in diesem Fall die Polizei darum, im Pass-/ID-Kartenantrag zu notieren, bei welcher Botschaft/welchem Honorarkonsulat Sie Ihr Reisedokument abholen möchten.