Deutschland

Pass und ID-Karte für Erwachsene

Pässe und schwedische ID-Karten können bei der Polizei in Schweden, der Schwedischen Botschaft in Berlin und jeder anderen Schwedischen Botschaft, die Passbehörde ist, beantragt werden. Die Antragsgebühr bei der Polizei ist dabei deutlich geringer als bei einer Botschaft, weitere Informationen dazu finden Sie unten.

Gegenwärtig ist die Nachfrage nach freien Terminen für die Beantragung von Pässen und nationalen ID-Karten sehr hoch. Wenn Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um Stornierung, damit der Termin wieder freigegeben werden kann. Bitte denken Sie daran
- das Formular bereits fertig ausgefüllt zum Termin mitzubringen
- eine Antragstellung nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich ist

Folgende Dokumente müssen zur Beantragung eines Passes/einer ID-Karte mitgebracht werden:

  1. Antragsformular zur Prüfung der schwedischen Staatsbürgerschaft ist erforderlich für alle, die einen Pass oder ID-Karte im Ausland beantragen. Es sollte fertig ausgefüllt zum Termin mitgebracht werden: Angaben zur Prüfung der schwedischen Staatsbürgerschaft

  2. Für Personen, die nie in Schweden gemeldet waren und zudem 22 Jahre oder älter sind, wird eine Bestätigung darüber benötigt, dass Sie nach wie vor im Besitz der schwedischen Staatsbürgerschaft sind (bibehållande). Weitere Informationen dazu finden Sie in schwedischer und englischer Sprache auf der Homepage des schwedischen Migrationsamtes.

  3. Bei Personen, die mit einer Zuordnungsnummer (samordningsnummer) registriert sind, ist eine Geburtsurkunde im Original erforderlich, da die Zuordnungsnummer möglicherweise erneuert werden muss, wenn diese für ruhend erklärt wurde. Für weitere Informationen zur Zuordnungsnummer und zum Status einzelner Zuordnungsnummern verweist die Botschaft an Skatteverket. Beachten Sie bitte, dass sich die Bearbeitungszeit bei ruhender Zuordnungsnummer (bevor der neue Reisepass ausgestellt werden kann) um mehrere Wochen verlängert. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitungszeit.

  4. Bei der Beantragung muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Akzeptiert werden ein schwedischer oder deutscher Pass, eine schwedische ID-Karte oder ein deutscher Personalausweis sowie ein schwedischer Führerschein. Sollte kein solches Ausweisdokument vorgelegt werden können, muss stattdessen ein Angehöriger Ihre Identität bei der Beantragung bezeugen. Der Zeuge oder die Zeugin muss ein gültiges Ausweisdokument vorlegen können.

  5. Sollte der gültige Pass/die gültige ID-Karte verloren gegangen oder gestohlen worden sein, muss eine Verlustanzeige der Polizei vorgelegt werden.

  6. Eine Antragstellung bei der Schwedischen Botschaft ist nur nach vorheriger elektronischer Terminvereinbarung montags, mittwochs oder freitags 09.00-12.00 Uhr sowie montags 13.30-15.45 Uhr möglich. Eine Buchungsbestätiging wird vom schwedischen Migrationsamt (Migrationsverket) per E-Mail gesandt: Online-Buchungssystem

Persönliches Erscheinen ist notwendig, da ein Foto in einem speziellen Fotoautomaten gemacht werden muss und Sie Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift hinterlegen müssen.

Gebühr
Die Antragsgebühren für einen Reisepass oder Personalausweis finden Sie auf der Gebührenseite der Botschaft.

Wenn Sie den Reisepass oder Personalausweis bei einem Konsulat in Deutschland abholen möchten, fällt eine zusätzliche Portogebühr an, die zum Zeitpunkt der Beantragung zu bezahlen ist. In diesem Fall fällt auch für die Abholung des Ausweisdokuments eine Gebühr an, die zum Zeitpunkt der Abholung in bar an das Konsulat gezahlt werden muss.

Beantragung bei einer Passstelle der Polizei in Schweden
Wer nicht auf die Ausfertigung des beantragten Dokuments in Schweden warten kann, kann seinen Pass oder seine ID-Karte an die Schwedische Botschaft in Berlin schicken lassen, die das Dokument auf Wunsch an eines der zwölf Honorarkonsulate in Deutschland weiterleitet. Bitten Sie in diesem Fall die Polizei darum, im Pass/ID-Karteantrag zu notieren, bei welcher Botschaft/welchem Honorarkonsulat Sie Ihr Reisedokument abholen möchten.

Am 15. April 2016 traten Änderungen im schwedischen Passgesetz in Kraft, was u. a. festlegen, dass schwedische Staatsbürger in einem Zeitraum von fünf Jahren maximal drei Reisepässe beantragen können.