Nach Terminvereinbarung können Pässe und ID-Karten beantragt werden.
Die erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung von Erwachsenen und Kindern befinden sich hier: Antrag eines Reisepasses und Personalausweises - Sweden Abroad
Nachdem Sie einen Reisepass/Personalausweis beantragt haben, dauert es in der Regel zwei bis vier Wochen, bis Sie Ihren Reisepass/Personalausweis bei der Botschaft oder einem Konsulat abholen können. Vergessen Sie nicht, Ihren alten Reisepass/Personalausweis mitzunehmen.
Folgende Ausweisdokumente werden von der Botschaft zur Identifizierung angenommen:
Eine nahestehende Person, mit einem genehmigten Ausweis (siehe Frage 3), kann Sie in die Botschaft begleiten, um Ihre Identität zu bestätigen.
Die schwedische Botschaft in Wien stellt Ehefähigkeitszeugnisse für schwedische Staatsangehörige aus, die in Österreich wohnhaft und in Schweden abgemeldet sind und eine Eheschließung vor einer ausländischen Behörde planen.
Eine Prüfung durch Skatteverket erfolgt ausschließlich bei Wohnsitz in Schweden oder geplanter Eheschließung in Schweden.
Folgende Unterlagen im Original sind für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich:
Gültiger Reisepass des Antragstellers sowie des/der zukünftigen Ehepartners/Ehepartnerin
Vollständig ausgefülltes Formular „SKV 7881“ des Schwedischen Zentralamts für Finanzwesen (Skatteverket)
Österreichische Meldebestätigung oder gleichwertiges Dokument, aus dem der aktuelle Wohnsitz beider Partner hervorgeht (nicht älter als 3 Monate)
Auszug „Utdrag om folkbokföringsuppgifter – 120 med alla relationer“ von Skatteverket (nicht älter als 3 Monate) Utdrag om folkbokföringsuppgifter – 120 med alla relationer
Nachweis des Zivilstands durch eine Amtsbestätigung oder einen Auszug einer österreichischen Behörde, aus dem hervorgeht, ob bereits eine Ehe oder registrierte Partnerschaft in Österreich besteht (nicht älter als 3 Monate)
Falls der Antragsteller bereits verheiratet war: Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Die aktuellen Gebühren sind auf Sweden Abroad – Gebühren aufgeführt.
Zahlung bei Antrag über ein Konsulat in Österreich auf folgendes Konto:
Empfänger: Schwedische Botschaft Wien
IBAN: AT93 1200 0100 2021 6742
BIC: BKAUATWW
(Antragsgebühr + ggf. Porto)
Eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde sowie Passkopien beider Ehepartner an Skatteverket senden. Mehr Infos bei Skatteverket
Formular SKV 7502 + beglaubigte Heiratsurkunde an Skatteverket schicken. Infos zum Namenswechsel bei Skatteverket
Bevor Sie für Ihr Kind das erste Mal um einen Pass ansuchen wollen, müssen Sie bei der Botschaft / Konsulat eine Koordinationsnummer beantragen (die an die schwedische Steuerbehörde (Skatteverket) weitergeleitet wird). Sie können nicht selbst eine Koordinationsnummer bei der schwedischen Steuerbehörde beantragen.
Die Botschaft darf eine Koordinationsnummer nur im Zuge einer Passbeantragung bestellen. Falls Sie vorhaben einen Pass für Ihr Kind in Schweden oder bei einer anderen Botschaft zu beantragen, müssen Sie bei der jeweiligen Behörde die Koordinationsnummer beantragen.
Bei der Beantragung einer Koordinationsnummer für Kinder wird geprüft, dass die schwedische Staatsbürgerschaft bei mindestens einem der Elternteile vorhanden ist. Das Kind, sowie mindestens ein Elternteil, müssen bei der Beantragung anwesend sein.
Folgende Unterlagen im Original sind erforderlich, um einen Koordinationsnummer zu beantragen:
Die Schwedische Botschaft in Wien bearbeitet keine Migrationsangelegenheiten (Visa, Aufenthaltsgenehmigungen oder Asyl).
Für Informationen in Migrationsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an eine der folgenden schwedischen Botschaften: Athen, Berlin, Madrid, Paris oder Rom. Sie können sich auch direkt an das Schwedische Migrationsamt (Migrationsverket) wenden.
Die Botschaft hat kein Möglichkeit, bei Übersetzungen behilflich zu sein.
Unter gerichtsdolmetscher.at finden Sie jedoch beglaubigte Übersetzer Deutsch-Schwedisch-Deutsch.
Informationen zu Anwälten in Österreich finden Sie unter österreichischen Rechtsanwaltskammer.
Informationen zu Anwälten in Schweden finden Sie unter schwedischen Rechtsanwaltskammer.
Trauungen werden bei einigen schwedischen Botschaften vorgenommen, jedoch nicht bei der Schwedischen Botschaft in Wien.
Unter regeringen.se finden Sie Informationen zu den Auslandsbehörden, die Trauungen vornehmen.
Ein Notpass wird vor Ort ausgestellt und gilt für eine einfache Heimreise nach Schweden oder in das Wohnsitzland, kann aber in manchen Fällen für eine bestimmte Reise in ein anderes Land ausgestellt werden, jedoch für maximal sieben Monate. Sie müssen daher die Bedarf an einem Notpass nachweisen, indem Sie ein Ticket oder eine Buchung vorzeigen.
Da sich das Antragsverfahren für einen Notpass vom Verfahren bei einem regulären Reisepass unterscheidet, wenden Sie sich bitte vorab an die Botschaft, um weitere Informationen zur Beantragung eines Notpasses zu erhalten, unter +43 1 217 530.
Sie sind selbst dafür verantwortlich, herauszufinden, ob das Land, dass Sie besuchen möchten, einen schwedischen Notpass akzeptiert. Bitte beachten Sie auch, dass Ihr regulärer Reisepass ungültig wird, wenn Sie einen Notpass beantragen.
Falls Sie einen gültigen schwedischen Führerschein besitzen und in Österreich leben, können Sie Ihren schwedischen Führerschein verwenden bis er abläuft. Danach sollten Sie den Führerschein erneuern. Falls Sie sich dauerhaft in einem Land innerhalb des EWR, sowie Österreich, aufhalten, muss der Führerschein durch einen Führerschein dieses Landes ersetzt werden. Informationen zu den zuständigen Stellen finden Sie hier.
Falls Sie in Schweden Ihren Wohnsitz haben, sich jedoch vorübergehend in Österreich befinden, können Sie Ihren schwedischen Führerschein erneuern und bei der Schwedischen Botschaft oder bei einem Konsulat abholen. Sie können auch telefonisch unter der Nummer +46 771-81 81 81 beim Schwedischen Zentralamt für Transport (Transportstyrelsen) ein Formular bestellen.
Wenn der neue Führerschein fertig ist, sendet das Schwedisches Zentralamt für Transport den Führerschein an die schwedische Botschaft oder an das Konsulat, das Sie in Ihrem Antrag angegeben haben. Die Botschaft oder das Konsulat erhebt eine Bearbeitungsgebühr, wenn Sie Ihren Führerschein abholen.
Die aktuellen Gebühren finden Sie unter folgendem Link.