Deutschland

Gebühren

Die schwedische Botschaft in Berlin akzeptiert Barzahlungen, Zahlungen mit deutscher EC-Karte oder Zahlungen als Banküberweisungen im Voraus auf das Konto der Schwedischen Botschaft. Bei den Konsulaten sind nur Barzahlungen möglich.

Die Gebühren sind in der Gebührenverordnung (SFS 1997:691) festgelegt. Die Höhe der Beträge kann je nach Wechselkurs variieren.

Kontoverbindung der Schwedischen Botschaft in Berlin

Gebühren können per Banküberweisung im Voraus bezahlt werden.

Empfänger: Schwedische Botschaft
IBAN: DE82 1004 0000 0266 2161 01
BIC/SWIFT: COBADEFFXXX

REISEPASS UND ID-KARTE

Reisepass (Antragsgebühr): 144 € 
Personalausweis (Antragsgebühr): 144 €
Vorläufiger Reisepass (Antragsgebühr): 162 €
Abholung von Reisepass/ID-Karte, der von einer anderen Behörde/Stadt ausgestellt wurde: 18 €
Portogebühr für Reisepass/ID-Karte an ein Konsulat: 3 €

FÜHRERSCHEIN  

Abholung von Führerschein, ohne vorherige Zahlung: 40 €
Abholung von Führerschein, mit vorherige Zahlung in Schweden: 18 €

EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS  

Ehefähigkeitszeugnis (Antragsgebühr): 18 €
Portogebühr für Ehefähigkeitszeugnis: 5 €

STAATSBÜRGERSCHAFTSANGELEGENHEITEN  

Antrag auf die schwedische Staatsbürgerschaft (Einbürgerung): 135 € Meldung der schwedischen Staatsbürgerschaft: 15 €

ANDERE ANGELEGENHEITEN   

Zertifikat: 18 € 
Beglaubigte Kopie: 18 €