Wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschland haben und nach Schweden ziehen Informieren Sie sich bitte gut über die Einfuhr von Waffen:
Permanent import | The Swedish Police Authority (polisen.se)
BVA - Waffenrechtliche Angelegenheiten (bund.de)
Vorübergehende Einfuhr von Waffen
Für die vorübergehende Einfuhr von Waffen nach Schweden und den Transit mit Waffen durch Schweden gelten klare Bestimmungen. Beachten Sie, dass die Waffe, für die Sie eine Einfuhrgenehmigung beantragen, für die Jagd in Schweden zugelassen sein muss.
Angehörige von Staaten außerhalb der nordischen Länder (Dänemark, Finnland und Norwegen)
Sind Sie als ausländischer Gast eingeladen, an einer Jagd oder einem Wettkampf in Schweden teilzunehmen, beantragen Sie als ausländischer Wettkampfteilnehmer bzw. Gastjäger bei der schwedischen Polizei eine befristete Einfuhrgenehmigung für Ihre Waffen. Kümmern Sie sich bitte frühzeitig um die Beantragung der Einfuhrgenehmigung und die Bezahlung der damit verbundenen Gebühr. Bitten Sie gern Ihren schwedischen Gastgeber um Hilfe beim Kontakt mit der Polizei.
1. Schicken Sie korrekte Unterlagen ein! Die nachfolgenden drei Dokumente senden Sie per E-Mail an: weapon-arlanda.stockholm@polisen.se. Schreiben Sie Ihren Vor- und Zunamen in die Betreffzeile der Mail.
A. Das Formular für die befristete Waffeneinfuhr. Füllen Sie dieses Formular vollständig aus. Vergessen Sie nicht, auch die Personennummer des Gastgebers in das Formular einzutragen.
B. Eine eingescannte Kopie der Einladung des Jagd- bzw. Wettkampfveranstalters. Auf der eingescannten Kopie der Einladung dürfen nur Sie als für die Reise nach Schweden Verantwortlicher und als Kontaktperson angegeben sein. Sie müssen sich dann auch physisch am Ort der Jagd bzw. des Wettkampfs befinden. (Eine Person, die Jagdreisen nach Schweden organisiert, ist nicht als Kontaktperson zulässig.)
C. Eine eingescannte Kopie Ihres Europäischen Feuerwaffenpasses (gilt für EU-Bürger). Der Europäische Feuerwaffenpass ist bei der Beantragung einer Einfuhrgenehmigung nicht im Original einzusenden. Wenn Sie die Genehmigung in Ihren Feuerwaffenpass eingetragen haben möchten, begeben Sie sich nach Ankunft in Schweden zum nächstgelegenen Polizeirevier und legen Sie dort ein gültiges Ausweisdokument, die Einfuhrgenehmigung und Ihren Feuerwaffenpass vor.
Für Staatsangehörige der USA und von Ländern, in denen keine Waffenscheine/Genehmigungen/Lizenzen ausgestellt werden
US-Bürger und Bürger anderer Länder, in denen keine Waffenscheine/Genehmigungen/Lizenzen ausgestellt werden, fügen ihrem Antrag zusätzlich folgende Unterlagen bei:
2. Entrichtung der Antragsgebühr
Wenn die Polizei Ihren Antrag erhalten und registriert hat, erhalten Sie an die von Ihnen im Antrag angegebene Postadresse einen Einzahlungsschein mit einer einmalig vergebenen OCR-Nummer zugeschickt. Die Bearbeitung Ihres Antrags durch die Polizei erfolgt erst nach Einzahlung der Antragsgebühr. Im Zeitraum Juni-September ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Bitte kümmern Sie sich so frühzeitig wie möglich um die Beantragung der Einfuhrgenehmigung und die Bezahlung der Gebühr, spätestens aber sechs Wochen vor Reiseantritt. Die Polizei übernimmt keine Garantie für die Bearbeitungszeiten.
3. Ausstellung der Einfuhrgenehmigung
Liegen keine Hindernisse vor, wird Ihre Einfuhrgenehmigung ausgestellt und an die von Ihnen im Antrag angegebene Postadresse geschickt.
4. Anmeldung von Feuerwaffen und Munition beim schwedischen Zollamt
Nach Erhalt der Einfuhrgenehmigung brauchen Sie Ihre Waffen und die mitgeführte Munition nur noch beim schwedischen Zollamt (Tullverket) anzumelden. Nehmen Sie das Formular mit und legen Sie es dem schwedischen Zoll bei Einreise vor.
Homepage der schwedischen Polizei: Temporary import of weapons to Sweden