Einfuhr von Haustieren

Die Regeln für die Einfuhr von Hunden und Katzen nach Schweden finden Sie unten.

Geänderte Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen

Ab dem 1. Januar 2012 entfallen der Bluttest (Antikörpertitertest) und die Wurmkur gegen den kleinen Fuchsbandwurm.

Seit dem 1. Januar 2012 gelten folgende Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen nach Schweden:

ID-Kennzeichnung mit Mikrochip

Hunde und Katzen, die innerhalb der EU reisen, sind mit einem Mikrochip zu versehen, durch den ihre Identität festgestellt werden kann. Bitte verwenden Sie einen ISO-Chip, um die Mitführung eines eigenen Scanners zu vermeiden. Ein Tier, das vor dem 3. Juli 2011 mit einer lesbaren Tätowierung versehen worden ist und das einen Heimtierpass besitzt, aus dem das Datum der Tätowierung hervorgeht, braucht nicht nachträglich mit einem Mikrochip gekennzeichnet zu werden.

Impfung gegen Tollwut

Hunde und Katzen sind gegen Tollwut zu impfen. Die Grundimpfung kann bei allen ID-gekennzeichneten Tieren vorgenommen werden, die mindestens 3 Monate (90 Tage) alt sind. Wird das Tier früher geimpft, besitzt die Impfung für die Reise keine Gültigkeit. In diesem Falle ist das Tier erneut zu impfen, wenn es ein Alter von 3 Monaten erreicht hat. Nach der Grundimpfung im Alter von mindestens 3 Monaten müssen 21 Tage vergehen, bevor Sie mit dem Tier nach Schweden einreisen können.

Der Tollwut-Antikörpernachweis ist nicht mehr notwendig.

Entwurmung

Die Forderung nach einer Entwurmung des Tieres entfällt.

Pass

Dokumentation in Form eines Hunde- bzw.Katzenpasses, in den der zuständige Tierarzt alle notwendigen Behandlungen einträgt.

Meldung mitgeführter Haustiere bei Einreise

Bei Reisen innerhalb der EU sind mitgeführte Haustiere beim Zoll zu melden. Dazu wählen Sie die rote Zollpassage bis zum sogenannten Roten Punkt (Red Point). Dort wenden Sie sich an den Zollbeamten. Ist kein Zollbeamter vor Ort, melden Sie Ihr/e Tier/e wie folgt an:

  • über ein zu diesem Zweck eingerichtetes Telefon an der Zollpassage
  • durch das Anrufen einer an der Zollpassage ausgewiesenen Telefonnummer
  • in der nächsten Zollstation.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des schwedischen Zollamtes, Tullverket

Wir bitten um Verständnis, dass die Botschaft individuelle Anfragen weder telefonisch noch schriftlich beantworten kann. Falls Sie Fragen zu den Bestimmungen haben oder detaillierte Informationen benötigen, bitten wir Sie, sich direkt an das Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) zu wenden.

Servicetelefon: 0046-771-223 223
Telefonzeiten: Montag-Freitag 08.00-12.00, 13.00-16.30 Uhr E-Mail: jordbruksverket@jordbruksverket.se

Schweden – Norwegen

Sind Sie mit Ihrem Hund / Ihrer Katze gemäß den geltenden Einfuhrbestimmungen nach Schweden oder Norwegen eingereist, können Sie die schwedisch-norwegische Grenze frei passieren. 

Bestimmungen seit dem 1. Mai 2013: Wer mit einem Hund von Schweden nach Norwegen reist, muss sein Tier vor der Reise entwurmen (Zwergbandwurm). Ausführliche Informationen dazu finden Sie in englischer Sprache auf der Homepage der norwegischen Behörde Mattilsynet.

Hinweis: In Schweden herrschen teilweise andere Regeln für den Umgang mit Hunden. Hunde werden normalerweise an der Leine geführt und Hundekot wird vom Hundehalter aufgenommen und entsorgt.


Einfuhr von Welpen

Für Hundewelpen gelten die gleichen Einfuhrbestimmungen wie für erwachsene Hunde. Ausnahmeregelungen bezüglich der Tollwutimpfungen gibt es nicht.  

Einfuhr von Kleinhaustieren aus Deutschland nach Schweden

Für die Einfuhr verschiedener Haustiere gilt, dass höchstens fünf Tiere gleichzeitig eingeführt werden dürfen (z. B. zwei Hamster und drei Kaninchen oder vier Vögel und ein Hund).

Einfuhr von Kaninchen

Kaninchen, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Die Kaninchen müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.

Einfuhr von Nagetieren

Nagetiere, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Die Nagetiere müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.

Zu den als Haustiere gehaltenen Nagetieren zählen in Schweden traditionell als Haustiere gehaltene Nager wie  z. B. Meerschweinchen, Hamster, Chinchillas und Mäuse. Verboten ist in Schweden die Haltung und der Verkauf von wild gefangenen Nagern, die als Haustiere oder als Hobby gehalten werden.


Einfuhr von Vögeln

Vögel, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Die Vögel müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.

Hühner, Truthähne, Perlhühner, Gänse, Wachteln, Fasane, Tauben, Rapphühner und Straußenvögel zählen nicht zu den Haustieren, wenn sie für folgende Zwecke gehalten werden:

  • Zucht
  • Fleisch- und Eierproduktion
  • Verzehr
  • Auswilderung.

Einfuhr von Reptilien

Reptilien, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Diese Bestimmungen gelten für Amphibien, Schlangen, Eidechsen und Schildkröten. Die Reptilien müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.


Einfuhr von Aquarienfischen

Eingeführte Fische dürfen nur in Aquarien gehalten werden. Sie dürfen unter keinen Umständen ausgesetzt oder als Köderfisch verwendet werden. Für die Einfuhr ist eine entsprechende Erklärung auszufüllen. Die Einfuhr ist bei der Zollbehörde/Grenzkontrolle anzuzeigen. Folgende Arten dürfen nicht eingeführt werden:

  • vom Aussterben bedrohte Arten
  • exotische Arten, die für das Aussetzen in schwedischen Gewässern gezüchtet werden
  • Arten, die natürlich in schwedischen Gewässern vorkommen
  • Karpfen und alle ihre Kulturformen
  • Arten, die sich in wildem Zustand in Schweden fortpflanzen können 

Einfuhr von Pferden, Eseln und entsprechenden Kreuzungen sowie von Zebras


Unter folgenden Bedingungen ist es gestattet, Pferde nach Schweden einzuführen:

  • Das Pferd muss einen Pass haben
  • Innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Abfahrt muss ein Tierarzt ein Gesundheitszeugnis ausstellen. Dieses Zeugnis ist 10 Tage lang gültig, muss aber 6 Monate lang aufbewahrt werden.

Transportbestimmungen: Sobald die Reisezeit mehr als acht Stunden beträgt, ist ein Transportplan zu erstellen und während des Transports mitzuführen. Schweden verlangt einen solchen Transportplan nur, wenn die Tiere für den Handel vorgesehen sind, einige andere EU-Länder allerdings fordern einen Transportplan für jegliche Reisen, die eine Dauer von acht Stunden überschreiten. Der Transportplan wird vom Transporteur erstellt und muss im Absenderland vom Amtstierarzt im Zusammenhang mit der Kontrolle des Tieres geprüft und unterschrieben werden.

Bitte vergewissern Sie sich vor der Abreise beim schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft, dass diese Bestimmungen nicht geändert wurden.
Für weitere Informationen oder Informationen zur Einfuhr von anderen Tierarten setzen Sie sich bitte direkt mit dem schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) in Verbindung.

Weitere Informationen zur Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und Drittländern mit EU-Bestimmungen finden Sie über den Link oben rechts.

Letzte Aktualisierung 11 Dez 2017, 10.10