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Antrag eines Reisepasses und Personalausweises

Reisepässe und Personalausweise müssen persönlich bei einer schwedischen Botschaft beantragt werden. Es ist nicht möglich, einen Pass oder Personalausweis bei einem schwedischen Konsulat in Österreich oder der Slowakei zu beantragen. Bitte den Termin rechtzeitig absagen, falls er nicht wahrgenommen werden kann.

Ein Antrag kann nur nach Terminvereinbarung online gestellt werden.

Zur Beantragung eines Passes oder Personalausweises sind Nachweise der Identität sowie der schwedischen Staatsbürgerschaft erforderlich. Zum Antragstermin müssen folgende Originaldokumente für Erwachsene mitgebracht werden:

  • Gültiger Reisepass
  • Vollständig Ausgefülltes Formular:Angaben zur Prüfung der schwedischen Staatsbürgerschaft"
  • Meldebestätigung: Neu ausgestellte österreichische Meldebestätigung, deutsche Meldebescheinigung oder Auszug aus dem Melderegister eines anderen Landes
  • Internationale Geburtsurkunde: Falls Sie im Ausland geboren wurden und nie in Schweden gemeldet waren
  • Zusätzliche Nachweise: In einigen Fällen ist eine Bescheinigung erforderlich, dass Sie die schwedische Staatsbürgerschaft behalten haben, oder eine Staatsbürgerschaftserklärung vom schwedischen Migrationsamt
  • Doppelstaatsbürgerschaft: Wenn Sie neben der schwedischen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, bringen Sie bitte Ihren ausländischen Pass oder Personalausweis mit
  • Weitere Dokumente: Die Botschaft kann in bestimmten Fällen weitere Unterlagen verlangen, um Ihre Staatsangehörigkeit festzustellen. Welche Dokumente genau erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab und wird erst im Laufe des Antragsprozesses ersichtlich.

Zum Antragstermin müssen folgende Originaldokumente für Kinder mitgebracht werden:

  • Gültigen Reisepass für das Kind
  • Gültige Reisepässe der beiden Eltern
  • Ausgefülltes Formular:Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten"
  • Vollständig Ausgefülltes Formular:Angaben zur Prüfung der schwedischen Staatsbürgerschaft"
  • Meldebestätigung: Neu ausgestellte österreichische Meldebestätigung, deutsche Meldebescheinigung oder Auszug aus dem Melderegister eines anderen Landes
  • Internationale Geburtsurkunde: falls das Kind außerhalb Schwedens geboren wurde und nie in Schweden gemeldet war
  • Doppelstaatsbürgerschaft: Wen ihr Kind neben der schwedischen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, bringen Sie bitte der ausländischen Pass oder Personalausweis mit
  • Weitere Dokumente: Die Botschaft kann in bestimmten Fällen weitere Unterlagen verlangen, um Ihre Staatsangehörigkeit festzustellen. Welche Dokumente genau erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab und wird erst im Laufe des Antragsprozesses ersichtlich.
  • Vor der Erstausstellung muss eine Koordinationsnummer (Samordningsnummer) beantragt werden

Wichtiger Hinweis zur Koordinationsnummer (Samordningsnummer):
Die Koordinationsnummer wird von der schwedischen Steuerbehörde (Skatteverket) nach fünf Jahren deaktiviert. Das bedeutet, dass die Nummer vorübergehend „ruhend“ erklärt wird und für bestimmte amtliche Zwecke nicht mehr gültig ist.
Auch wenn Ihre Koordinationsnummer deaktiviert ist, bleibt ein gültiger Pass bis zum Ablaufdatum nutzbar. Bei der Beantragung eines neuen Passes mit gültigem Ausweis wird die Passbehörde die Koordinationsnummer automatisch aktualisieren.

Bei weiteren Fragen zur Gültigkeit oder Verwendung der Koordinationsnummer besuche bitte die Webseite der schwedischen Steuerbehörde: Skatteverket.se.

Letzte Aktualisierung 12 Aug. 2025, 14.42