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Österreich

5: Welche Unterlagen sind erforderlich, um ein Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen?

Die schwedische Botschaft in Wien stellt Ehefähigkeitszeugnisse für schwedische Staatsangehörige aus, die in Österreich wohnhaft und in Schweden abgemeldet sind und eine Eheschließung vor einer ausländischen Behörde planen.

Eine Prüfung durch Skatteverket erfolgt ausschließlich bei Wohnsitz in Schweden oder geplanter Eheschließung in Schweden.

Folgende Unterlagen im Original sind für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich:

  • Gültiger Reisepass des Antragstellers sowie des/der zukünftigen Ehepartners/Ehepartnerin

  • Vollständig ausgefülltes Formular „SKV 7881 des Schwedischen Zentralamts für Finanzwesen (Skatteverket)

  • Österreichische Meldebestätigung oder gleichwertiges Dokument, aus dem der aktuelle Wohnsitz beider Partner hervorgeht (nicht älter als 3 Monate)

  • Auszug „Utdrag om folkbokföringsuppgifter – 120 med alla relationer“ von Skatteverket (nicht älter als 3 Monate)  Utdrag om folkbokföringsuppgifter – 120 med alla relationer

  • Nachweis des Zivilstands durch eine Amtsbestätigung oder einen Auszug einer österreichischen Behörde, aus dem hervorgeht, ob bereits eine Ehe oder registrierte Partnerschaft in Österreich besteht (nicht älter als 3 Monate)

  • Falls der Antragsteller bereits verheiratet war: Rechtskräftiges Scheidungsurteil

Sprache & Gültigkeit:

  • Das Ehefähigkeitszeugnis kann auf Schwedisch oder Englisch ausgestellt werden. Ein mehrsprachiges Formular auf Deutsch kann beigefügt werden.

  • Abholung: Persönlich bei der schwedischen Botschaft in Wien oder Postversand gegen Porto

  • Gültigkeit: 4 Monate ab Ausstellungsdatum

Gebühren

  • Die aktuellen Gebühren sind auf Sweden Abroad – Gebühren aufgeführt.

  • Zahlung bei Antrag über ein Konsulat in Österreich auf folgendes Konto:

    Empfänger: Schwedische Botschaft Wien
    IBAN: AT93 1200 0100 2021 6742
    BIC: BKAUATWW
    (Antragsgebühr + ggf. Porto)

Registrierung der Ehe in Schweden:

Namensänderung nach der Eheschließung:

Info für ausländische Behörden:

Letzte Aktualisierung 13 Aug. 2025, 12.06