Die schwedische Botschaft in Wien stellt Ehefähigkeitszeugnisse für schwedische Staatsangehörige aus, die in Österreich wohnhaft und in Schweden abgemeldet sind und eine Eheschließung vor einer ausländischen Behörde planen.
Eine Prüfung durch Skatteverket erfolgt ausschließlich bei Wohnsitz in Schweden oder geplanter Eheschließung in Schweden.
Folgende Unterlagen im Original sind für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich:
Gültiger Reisepass des Antragstellers sowie des/der zukünftigen Ehepartners/Ehepartnerin
Vollständig ausgefülltes Formular „SKV 7881“ des Schwedischen Zentralamts für Finanzwesen (Skatteverket)
Österreichische Meldebestätigung oder gleichwertiges Dokument, aus dem der aktuelle Wohnsitz beider Partner hervorgeht (nicht älter als 3 Monate)
Auszug „Utdrag om folkbokföringsuppgifter – 120 med alla relationer“ von Skatteverket (nicht älter als 3 Monate) Utdrag om folkbokföringsuppgifter – 120 med alla relationer
Nachweis des Zivilstands durch eine Amtsbestätigung oder einen Auszug einer österreichischen Behörde, aus dem hervorgeht, ob bereits eine Ehe oder registrierte Partnerschaft in Österreich besteht (nicht älter als 3 Monate)
Falls der Antragsteller bereits verheiratet war: Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Die aktuellen Gebühren sind auf Sweden Abroad – Gebühren aufgeführt.
Zahlung bei Antrag über ein Konsulat in Österreich auf folgendes Konto:
Empfänger: Schwedische Botschaft Wien
IBAN: AT93 1200 0100 2021 6742
BIC: BKAUATWW
(Antragsgebühr + ggf. Porto)
Eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde sowie Passkopien beider Ehepartner an Skatteverket senden. Mehr Infos bei Skatteverket
Formular SKV 7502 + beglaubigte Heiratsurkunde an Skatteverket schicken. Infos zum Namenswechsel bei Skatteverket