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6: Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer „Koordinationsnummer“ (samordningsnummer) erforderlich?

Die Botschaft nimmt Unterlagen für eine Koordinationsnummer nur an, wenn für das Kind ein Reisepass oder ein Personalausweis bei der Botschaft in Wien beantragt werden soll.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Kind persönlich bei der Passbehörde (Botschaft) gemeinsam mit mindestens einer Erziehungsberechtigten Person erscheinen.

Zwei Besuche bei der Botschaft sind erforderlich, um einen Reisepass für das Kind zu erhalten. Es ist nicht mehr möglich, eine Koordinationsnummer bei einem Konsulat zu beantragen.

Bei der Beantragung einer Koordinationsnummer für Kinder wird geprüft, dass die schwedische Staatsbürgerschaft bei mindestens einem der Elternteile vorhanden ist. Das Kind, sowie mindestens ein Elternteil, müssen bei der Beantragung anwesend sein.

Folgende Unterlagen im Original sind erforderlich:

  • Reisepässe beider Eltern
  • Österreichische Meldebestätigung oder entsprechendes Dokument, aus welchem hervorgeht, wo das Kind seinen Wohnsitz hat (nicht älter als drei Monate)
  • Internationale Geburtsurkunde des Kindes mit Stempel, in welcher die Namen der Eltern erscheinen
  • Mutter-Kind-Pass/Geburts- oder Schwangerschaftsbescheinigung
  • Ausgefülltes Formular SKV 7750 des Schwedisches Zentralamts für Finanzwesen (Skatteverket)
  • Heiratsurkunde oder Vaterschaftsbestätigung bei unverheirateten Eltern
  • Für das Kind, das ausgefüllte Dokument: „Angaben zur Prüfung der schwedischen Staatsbürgerschaft"
Letzte Aktualisierung 08 Mai 2026, 09.13