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Schweden & Deutschland

Aufenthaltsrecht / Aufenthaltserlaubnis

Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, die sich länger als drei Monate in Schweden aufhalten wollen (beispielsweise aufgrund einer Arbeit oder von Studien), brauchen ihr Aufenthaltsrecht seit dem 1. Mai 2014 nicht länger beim schwedischen Migrationsamt (Migrationsverket) anzumelden.

EU-Bürger haben das Recht, ohne Aufenthaltsgenehmigung in Schweden zu arbeiten, zu studieren und zu leben. Für Familienmitglieder, die keine EU-Bürger sind, stellt das schwedische Migrationsamt weiterhin Aufenthaltskarten aus, ebenso wie Dokumente zum unbefristeten Aufenthaltsrecht und unbefristete Aufenthaltskarten. Damit der Familie Aufenthaltskarten bewilligt werden, muss sie nachweisen können, dass sie sich in Schweden durch Arbeit, Studien oder andere finanzielle Mittel in ausreichendem Umfang versorgen kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Migrationsamtes: www.migrationsverket.se

Für die Registrierung beim Einwohnermeldeamt wenden Sie sich bitte an das Zentralamt für Finanzwesen (Skatteverket): www.skatteverket.se

Nicht-EU-Bürger müssen vor der Einreise eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Schweden beantragen. Um in Schweden arbeiten zu können, muss Ihnen ein konkretes Arbeitsangebot vorliegen. Ausführliche Informationen finden Sie ebenfalls auf der Homepage von Migrationsverket: www.migrationsverket.se

Letzte Aktualisierung 15 Jan 2018, 14.59